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FAQ`S

Fragen

und Antworten

Hier findest du eine Übersicht der häufig gestelltesten Fragen. Solltest du deine Frage in der Auflistung nicht finden, so kannst du mich auch gerne, direkt per E-Mail kontaktieren.

Was darf ich immer mitbringen zu meinen Terminen?

Bitte immer mit Mutterpass und Versicherungskarte zur Beratung erscheinen. Falls vorhanden auch noch zusätzliche Unterlagen wenn nötig (z.B. BGU)

Ab wann habe ich Anspruch auf Hebammenbegleitung/Betreuung?

Du kannst dich schon mit positivem Schwangerschaftstest bei der Hebamme melden und ihre Dienste bzw. Hilfe in Anspruch nehmen. Die Krankenkasse kommt in der Regel für alle Leistungen auf. Bei Speziellen Sachen kann es zu einer Zuzahlung wie beim Arzt/Gynäkologen auch kommen, dies wird aber vorher besprochen. Die Betreuung wird durch einen Behandlungsvertrag geschlossen. 

Kann ich dich vorab kennenlernen und schauen ob es passt?

Na klar. Das Erstgespräch kann pro Schwangerschaft aber nur EINMAL abgerechnet werden. D.h. wenn du mehrere Hebammen nacheinander ohne ihr Wissen triffst bekommt nur eine der Damen Geld dafür. Bitte sei so fair und gib es an, damit niemand auf „ seinen Kosten sitzen bleibt“!

Du hast Probleme mit deinen Anträgen oder fragen zu Leistungen für Alleinerziehende?

Melde dich bei der Staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen KOSTENLOS

(Beratung durch Dipl.Sozialpädagoginnen (FH))
Krankenhausstr. 36
89312 Günzburg

Telefon: (08221) 95-747/ 95-750/ 95-742
E-Mail: schwangerenberatung@landkreis-guenzburg.de

Wann melde ich mich zur Rückbildung an?

Bitte erst nach deiner Geburt verbindlich anmelden. Nach vaginaler Entbindung ca. 6-8 Wochen bei Kaiserschnitt ca. 8-10 Wochen p.p. sollte in etwa der Kursstart erfolgen. Die Krankenkasse bezahlt die Rückbildung bis zum abgeschlossenen 9 Monat. Danach wird es zur Privatleistung.

Wann melde ich mich zur Geburtsvorbereitung an?

Im Ideal solltest du ca. 4 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin mit dem Kurs fertig sein da der „Rahmen“ in dem dein Baby auf die Welt kommen wird eine Zeitspanne von 5 Wochen beträgt.  Sprich ab 37+ (3 Wochen bis ET) zu 42+ (2 Wochen nach ET).

Was passiert wenn ich zu meinem Termin nicht kann?

Bitte gib mir so schnell wie möglich Bescheid. Je nach Art des Termins kann ich evtl. gleich nach Ersatz schauen (Einzelheiten sind in deinem Behandlungsvertrag hinterlegt).  Die Krankenkasse bezahlt nur die von der Frau tatsächlich unterschriebenen/in Anspruch genommenen Stunden. Das ist wirtschaftlich nicht rentabel und auch für die Planung sehr negativ da die Krankenkassen auch die Teilnehmerzahlen immer begrenzen. Deshalb gibt es mittlerweile eine Aufwandsentschädigung die zu bezahlen ist und versäumte Stunden müssen leider privat in Rechnung gestellt werden. Ich bitte um Verständnis.

Wann starte ich idealerweise mit der Geburtsvorbereitenden Akupunktur?

Ab der 36 SSW (35+) ist es 1x wöchentlich zu empfehlen. Perfekt sind 4 Sitzungen a´ 20 min. Ist eine Privatleistung mit 25 Euro pro Sitzung. Gerne kannst du sie danach deiner Krankenkasse schicken, die sich oft daran beteiligen. Eine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen ist mir in diesem Fall leider NICHT möglich.

Ab wann darf ich zum Kangatraining?

Nach der Rückbildung. Diese ist vorher bitte zu machen um langsam dein Trainingsniveau anzuheben. Nicht alle Kangatrainerinnen sind auch Hebammen und die Satzung sieht vor das eine Abschlussuntersuchung beim Gynäkologen und eine absolvierte Rückbildung Voraussetzung sind.

Muss ich in Günzburg entbinden um ins Rockababy gehen zu können?

Klar NEIN, du MUSST GARNICHTS! Auch nicht alles nur bei mir! Ich biete meine Dienste an und du machst/nimmst was du brauchst und dir gefällt.

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Du suchst eine Hebamme, die zu dir passt?

Du möchtest einen ersten Termin anfragen, einen Kurs buchen oder du hast einfach allgemeine Fragen, Wünsche oder Anregungen? Gerne kannst du Kontakt mit mir aufnehmen, ich helfe dir gerne weiter.

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